Sind die Kosten für die Fassadenreinigung umlagefähig?
Wer muss für die Fassadenreinigungskosten aufkommen?
Worum handelt es sich bei umlagefähigen und nicht umlagefähigen Betriebskosten?
Welche Betriebskosten zu den umlagefähigen Betriebskosten und welche zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten zählen, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Betriebskostenverordnung geregelt. Weitere Gesetze, welche sich mit den Betriebskosten beschäftigen, sind das Mietrechtsgesetz oder das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Die Fassadenreinigung gehört zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten – weitere in der Regel nicht umlagefähige Kosten sind Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Verwaltungskosten. In Österreich und Deutschland dürfen jedoch Kosten wie Abwassergebühren, laufende Betriebskosten für Gemeinschaftsanlagen oder Kosten für die Schädlingsbekämpfung auf die Mieter umgelegt werden.
Ist die Fassadenreinigung in Österreich auf die Mieter umlegbar?
Sofern im Mietvertrag nicht explizit anders geregelt, müssen in Österreich die Vermieter für Instandhaltungskosten aufkommen. Dies beinhaltet allgemeine Dinge rund um das Haus, dazu gehört auch die Fassadenreinigung sowie weitere Instandhaltungen rund um Außenfenster, Stiegenhaus und Hauseingangstür.
Die Mieter müssen jedoch größere Schäden an der Immobilie durch Vorbeugen vermeiden, dazu gehört zum Beispiel auch das Lüften in der Wohnung, um Schimmelbildung entgegenzuwirken. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Schimmel haben wir Ihnen bereits hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Damit eine Fassadenreinigung von den Mietern bezahlt werden muss, müssen die Vermieter vorweisen können, dass der Schaden durch die Mieter verursacht wurde.
Ist die Fassadenreinigung im Gewerbe umlagefähig?
Werden Räumlichkeiten gewerblich genutzt, können in der Regel mehr Positionen aus den einmaligen und laufenden Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden – die Fassadenreinigung ist davon aber nicht betroffen. Heißt, dass – sofern vertraglich nicht explizit anders geregelt – auch bei gewerblich genutzten Immobilien die Vermieter für die Kosten der Fassadenreinigung aufkommen müssen.
In den allermeisten Fällen müssen Sie also als MieterIn im Falle einer notwendigen Fassadenreinigung keine zusätzlichen Kosten befürchten. Um dennoch auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, davor nochmals im Mietvertrag genau nachzulesen.
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